Ringvorlesung: Bildungsgerechtigkeit als soziale Verantwortung

Wie die Berichte der OECD immer wieder hervorheben, selektiert das deutsche Bildungssystem besonders stark nach ökonomischen Gesichtspunkten und Bildungsherkunft, weniger nach individuellen Kompetenzen. Das gilt nicht nur für den Bereich der Schule, wo im Vergleich zu anderen Staaten der Lebensweg eines Kindes sehr früh festgelegt wird. Dabei ist diese Festlegung – wie u.a. verschiedene IGLU-Studien gezeigt haben – nicht selten diskriminierend.

Studierende rekrutieren sich dadurch aus einer bereits stark vorselektierten Gruppe. Das verschärft den Wettbewerb für diejenigen, die bereits in der Schule marginalisiert wurden, während des Studiums noch einmal erheblich. Das BAföG und Studienkredite auf der einen Seite oder aber das kontinuierliche Arbeiten neben dem Studium auf der anderen führen entweder sehr früh zu Schulden, die später wieder abgearbeitet werden müssen oder zu einer nicht unerheblichen Verlängerung des Studiums durch eine Doppelbelastung der Studierenden. Auch ist die Bewerbung eines Studierenden mit Migrations- oder „bildungsfernen“ Hintergrund, einer Behinderung oder höheren Alters auf ein Studienstipendium nahezu aussichtlos. Häufig sind sie aufgrund ihrer Herkunft und ihres nicht linearen Bildungsweges – z.B. zweiter Bildungsweg – von Leistungs- und Studienstipendien ausgeschlossen. Stipendien werden noch zu oft nach der sozialen Herkunft und der vermeintlichen Begabung der Studierenden vergeben, nicht nach der eigentlichen Leistung und den Schwierigkeiten, die es zu überwinden galt, um ein Studium aufnehmen zu können. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass die Studienabbruchquote von nicht-klassischen Studierenden deutlich höher ist als bei Studierenden aus Akademikerfamilien.

Lässt sich die Ungleichheit, die sich aus der Bildungsherkunft ergibt, auch im Arbeitsleben wiederfinden? Leider muss die Antwort auf diese Frage bejaht werden! Spielen in der Schule und Hochschule sozioökonomische Gesichtspunkte und auch Behinderung die größte Rolle beim Ausschluss vom lebenslangen Lernen und finanzieller Absicherung, so kommen mit dem Studienabschluss noch geschlechterspezifische Kriterien dazu, die einer Gleichbehandlung und Gleichberechtigung entgegenstehen.

Die Ringvorlesung soll zeigen, wie man sich diese Probleme bewusst machen und versuchen kann, sie durch progressives Vorgehen der Hochschulen zu begrenzen und ihnen durch steuernde Eingriffe zu begegnen, wie z.B. der Sichtbarmachung durch Sensibilisierung und Aufklärung. Weiterhin soll mit ihr auch auf ein Überwinden von gesellschaftliche Stereotypen vorangetrieben werden. Ab dem 12. April 2016 wird die Vorlesung im Zwei-Wochen-Takt immer dienstags stattfinden, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Hörsaal XIVa/b des Löwengebäudes der Martin-Luther-Universität am Universitätsplatz. Das Programm sowie weitere Informationen können Sie hier und auf unserem Programmflyer finden.

zur Webseite des Familienbüros der Martin-Luther-UniversitätDie Veranstaltung ist barrierearm, wird aufgezeichnet und ist dann auf dieser Seite einsehbar. Bei Bedarf werden Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung gestellt. Dazu melden Sie sich bitte vorab beim Arbeitskreis Inklusion des Studierendenrates der Martin-Luther-Universität unter inklusion@stura.uni-halle.de. Während der Ringvorlesung bieten wir eine kostenlose Kinderbetreuung. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte unter dem Stichwort: „Ringvorlesung”, mit Angabe des Namens, des Alters Ihres Kindes und Ihrer Kontaktdaten, insbesondere einer Telefonnummer bis jeweils eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail bei familiengerechte-hochschule@uni-halle.

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