Nachteilsausgleiche für Studierende mit psychischen Krankheiten, Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen – Was ist möglich und was nicht?

Vortragende: Dr. Maike Gattermann-Kasper (Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit der Universität Hamburg)

Für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten werden seit Jahrzehnten die in Prüfungsordnungen geregelten Studien- und Prüfungsbedingungen individuell angepasst. Dieser so genannte Nachteilsausgleich wird von den studierenden Nutzer_innen als wirksam eingeschätzt, um einzelfallbezogen Chancengleichheit herzustellen. Die Entscheidungen der Prüfungsorgane über Anträge auf Nachteilsaugleiche sind stark durch rechtliche Vorgaben und die Rechtsprechung, geprägt. Viele Berater_innen und Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen sehen vor allem die Rechtsprechung kritisch. Sie empfehlen daher insbesondere für Studierende mit psychischen Krankheiten, Teilleistungs- oder Autismus-Spektrum-Störungen nicht selten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, die sich nicht oder nur zum Teil an der Rechtsprechung orientieren. Auch Lehrende gestatten oftmals Maßnahmen, die prüfungsrechtlichen Vorgaben nicht entsprechen.

Der Vortrag stellt die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention dar und zeigt auf der Basis der Erfahrungen an der Universität Hamburg an Beispielen auf, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs möglich sind bzw. sein sollten.

Leider konnte der Vortrag aufgrund technischer Probleme nicht aufgezeichnet werden. Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier.

3 Gedanken zu „Nachteilsausgleiche für Studierende mit psychischen Krankheiten, Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen – Was ist möglich und was nicht?

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