Ringvorlesung „Inklusion und Barrierefreiheit an der Hochschule“

Das Thema Behinderung ist im Studium und im Studienalltag bis heute eher tabuisiert. Studierenden mit Behinderung wird oft wenig Anerkennung für ihre Begabungen zuteil, ihre Leistungsfähigkeit wird von Lehrenden wie auch Kommilitonen eher in Frage gestellt. Dieses weit verbreitete Denken beruht auf der wissenschaftlich nicht hinreichend begründeten, aber populären Annahme, dass Behinderung grundsätzlich die nicht-reversible Abweichung von einer „biologischen Normalform“ sei – und nicht die Abweichung von einer sozialen Norm. Diese Meinung hat bis in die Gegenwart Einfluss auf die Hochschul- und Studiengestaltung in Deutschland. So wird die Beeinträchtigung des Studierenden als Ausschlusskriterium angeführt, statt die angemessene Gestaltung eines Studiengangs in Frage zu stellen.

Dass gerade innerhalb des akademischen Umfeldes die Akzeptanz von Behinderung und Behinderten sehr gering ist, zeigen zahlreiche Studien aus verschiedenen Ländern. In Deutschland kann man das auch darin sehen, dass – laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks – die Abbrecherquote von Studierenden mit Behinderung um ein vielfaches höher ist als die anderer Studierender.

Viele Probleme, die die Betroffenen im Studium haben, stehen im engen Zusammenhang mit der Schwerfälligkeit des deutschen Hochschulsystems und der noch immer weit verbreiteten Überzeugung, dass eine hohe Abbrecherquote ein Merkmal für den Anspruch und das „hohe Niveau“ eines Studienganges sei. Diese im „Elite“-Denken verhaftete Überzeugung hat es über viele Jahrzehnte geschafft, ein Umfeld in den Universitäten zu schaffen, das sehr exklusiv ist und ein Studium für Menschen mit Behinderung für lange Zeit (nahezu) unmöglich gemacht hat. Dabei sind die aufgeworfenen Barrieren in alten, traditionellen Hochschulen besonders hoch. Mit Verweis auf Traditionen wird häufig gerade hier der Ausschluss behinderter Menschen vom Studium und von Hochschulaktivitäten in Kauf genommen. Ebenso sind hier immer wieder Aussagen zu hören, dass, mit Rücksicht auf den Denkmalschutz, keine Veränderung an der Bausubstanz von alten Gebäuden vorgenommen werden kann. So wird auch hier der Ausschluss durch Unterlassen gebilligt.

Trotz dieser eher schlechten Voraussetzungen haben seit 2009 verschiedene Hochschulen in Deutschland viel Arbeit in eine Verbesserung der Situation Studierender mit Behinderung investiert und sind den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wie auch der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für alle“ gefolgt. Die sechs Beiträge der Ringvorlesung sollen anhand ausgewählter Themen verschiedene Betroffenengruppen und ihre besonderen Charakteristika vorstellen. Anhand von Bespielen soll gezeigt werden, wie eine Inklusion von Menschen mit Behinderung an Hochschulen umgesetzt werden kann. Die Ringvorlesung soll aufzeigen, dass es Möglichkeiten gibt, die Situation betroffener Studierender zu verbessern und wie man das Umfeld nachhaltig gestalten kann, um dauerhaft die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung in der Hochschule zu verbessern.

Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist barrierearm, wird aufgezeichnet und ist dann auf dieser Seite einsehbar. Bei Bedarf werden Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung gestellt. Dazu melden Sie sich bitte vorab beim Arbeitskreis Inklusion  des Studierendenrates der Martin-Luther-Universität unter inklusion@stura.uni-halle.de. Während der Ringvorlesung bieten wir eine kostenlose Kinderbetreuung. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte unter dem Stichwort: „Ringvorlesung”, mit Angabe des Namens, des Alters Ihres Kindes und Ihrer Kontaktdaten, insbesondere einer Telefonnummer bis jeweils eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail bei familiengerechte-hochschule@uni-halle.

Veranstalter:

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Kooperationspartner:

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Unterstützt durch:

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