Inklusives Studieren – Politik, Recht und praktische Erfahrungen

Prof. Dr. Katja Nebe (Universität Halle)
Korreferent Dr. Christfried Rausch (Mitarbeiter des Behindertenbeauftragten der Uni Halle)

Die Lebenswelten in Deutschland sollen und müssen vielfältiger werden. Deutschland hat das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2009 ratifiziert. Seitdem ist die Konvention geltendes Recht. Bundesrepublik und Bundesländer müssen gewährleisten, „dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung … und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderung angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“ (Art. 24 Nr. 5 UN-BRK). Das Recht auf gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung und auf Ermöglichung eines gleichberechtigten Hochschulabschlusses hat einen hohen Verpflichtungsgrad. Die Debatte, wie Hochschulbildung und universitäres Leben barrierefrei und inklusiv gestaltet werden können, hat bereits zahlreiche politische Beschlüsse hervorgebracht, wie z.B. die Entschließung der HRK „Eine Hochschule für Alle“ oder den Beschluss des DSW „Eine Hochschule für alle – Handlungsstrategien der Studentenwerke zur Umsetzung von UN-BRK und HRK-Empfehlung“. Nach wie vor aktuelle und wichtige Impulse geben die Empfehlungen des „Bündnisses barrierefreies Studium“.

Ein hieran ausgerichteter Gestaltungsauftrag für „Inklusives Studieren“ richtet sich direkt an die Hochschulen. Die Universitäten müssen weitgehend unabhängig von persönlichen Differenzierungsmerkmalen, insbesondere unabhängig von Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen, gute Studien-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen für alle Mitglieder der Hochschule schaffen. Dies wird nur gelingen, wenn auf allen Ebenen systematisch Bedarfe und Gegebenheiten evaluiert und fortlaufend Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden. Als eine der ersten Universitäten deutschlandweit hat die Universität Bremen ihre Pläne in einem eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK niedergelegt. Über das Zustandekommen dieses Aktionsplanes und dessen gegenwärtige Umsetzung kann die Referentin aus eigener Anschauung berichten.

Die Präsentation zum Vortrag von Frau Prof. Dr. Nebe können Sie sich hier anschauen, die Präsentation von Dr. Christfried Rausch hier.

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